Abmahnung und einstweilige Verfügung droht bei Verletzung – Welche hohen Anforderungen stellt das Urheberbenennungsrecht zur Nutzung fremder Fotos im Internet – Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team.
Abmahnung und einstweilige Verfügung droht bei Verletzung – Welche hohen Anforderungen stellt das Urheberbenennungsrecht zur Nutzung fremder Fotos im Internet – Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team.
Bilder von fremden Menschen darf man nicht verbreiten, außer diese sind einverstanden. Die Rechtslage ist eindeutig.
Update nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Mai 2014
Das Internet ist ein riesiger Marktplatz, es wird gekauft und verkauft, Onlineshopping hat jedes Jahr enorme Zuwachsraten. Alle Analysen des Nutzerverhaltens im Internet ergeben, dass im Internet durch den Kunden anders gekauft wird, als in der realen Welt. Bekanntlich ist das Internet zweidimensional und man kann nicht fassen, schmecken fühlen….
In einem Fall vor dem Duisburger Arbeitsgericht wurde darüber verhandelt, ob eine Beleidigung des Arbeitgebers oder von Kollegen in grober Weise, die die Betroffenen in einer erheblichen Form in ihrer Ehre verletzen, eine außerordentliche, verhaltensbedingte Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigt. Insbesondere stand die Frage im Raum, wie es sich bei solchen Beleidigungen in sozialen Netzwerken wie Facebook verhält.