Rechte und Pflichten für „Powerseller“ bei Online-Auktionshausplattformen – Widerrufsbelehrung, Impressum, Wettbewerb – Wie können sich Hobby-Verkäufer in Internetauktionshäusern vor Abmahnungen schützen?
Wer in größerem Umfang Waren über das Online-Auktionshaus eBay verkauft (und seien es Gebrauchtwaren), handelt damit bereits als Unternehmer mit allen ihn treffenden mit gesetzlichen Rechten und Pflichten. Hierfür ist die Eigenschaft als „Powerseller“ zwar durchaus ein Fingerzeig, aber nicht zwingend erforderlich. Die Folge einer Unternehmereigenschaft kann fatal sein: So tritt man damit selbst als Hobby-Verkäufer zu professionellen Anbietern, die auch Waren über eBay verkaufen, in ein rechtliches Wettbewerbsverhältnis. Unternehmer sein ist anstrengend, wer also rechtlich so tut, als sei er ein Privatmensch hat es leichter.